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fíortulus animae) und sein 'Fantenrecht' dem Pilsener Bürger Jan Jílek widmete, da er selbst aus Pilsen stammte; zuletzt über das Verhältnis zu Bebel. Ich hätte nur eine schärfere Betonung der Originalität des Böhmen und der Verfasserschaft des Mantuan erwartet; denn auch die Bebeischen Schwanke gibt er so frei wieder, dass sie förmlich sein geistiges Eingetum werden, und gerade bei dem überwuchernden Übersetzungscharakter der gleichzeitigen böhmischen Literatur (1510 bis loBO) bildet das Fantenrecht eine wohltuende Ausnahme. Bestimmt ist es für die Leute, die ihre Sache auf nichts gestellt haben, keine ein-gentlichen Spieler, Säufer oder Prasser, sondern die des Spruches von den Lilien auf dem Felde nnd den Vögeln des Himmels eingedenk, Gott und die lieben Nachbarn für ihr Fortkommen sorgen lassen, deren Faulheit, Frechheit, aber auch Genügsamkeit, Zufriedenheit und Sorglosigkeit der pedantischen Engherzigkeit und Ängstlichkeit der anständigen Leute, der Spiessbürger und ihrer Moral, wirksam entgegengestellt wird. Diese Fante sind im Grunde nur Eulenspiegel, eine böhmische Abart des norddeutschen Typus. Der Herausgeber meint, dass die gleiche Erwähnung Neidharts in der Vorrede zur Murnerschen Schelmenzunft (15lfl wie im Brief des Franta nicht auf Zufall beruhen kann; allein bei der Verbreitung dieses Typus und Namen unter den Böhmen (vgl. ebenso die weite Verbreitung des 'Meier Helmbrecht', sogar mit weiblichen Ableitungen, unter ihnen) leugne ich jeden Zusammenhang mit Murner. Worauf beruht die Annahme Zibrts: „Das Buch war aus einer Handschrift gedruckt, die am ehesten Abschrift einer anderen, älteren Vorlage war"? Nach meiner Überzeugung ist Mantuan Verfasser und Herausgeber in einer Person. Der Leser entschuldige, dass wir so lange bei dieser Schrift verweilen; aber sie ist kultur- wie literarhistorisch, durch Alter, Ton, Humor so eigenartig und interessant und bedeutet eine solche ungeahnte Bereicherung unseres literarischen Wissens, dass wir nur ungern auf die Anführung von Textproben selbst verzichten. Aber Zibrt hat es nicht dabei bewenden lassen; er regaliert uns aus seinen er-

staunlich reichen Sammlungen mit einer stattlichen Fülle von Beilagen. Zuerst druckt er ab den Brief der Teufelsstände an die Trinker auf der Welt, aus der sonst weniger interessanten Übersetzung von Schwarzenbergs 'Büchle wider das Zutrincken' (1534; böhmische Übersetzung 1538; ebenso ist Seb. Franks Schrift von 1531 'Von dem grewlichen Laster der Trunkenheit' 1537 wörtlich von Jan Petøík übersetzt) Es folgen zwei Lieder von den 'Trunkenbolden', 1561 von Aleš Knobloch von Pirnsdorf verfasst (der gleichzeitig ein 'Regiment der Schafzucht' druckte, das Zibrt im Lid 14, 293-297 wegen seiner Praktiken bespricht); dann ein zwischen 1563 und 1577 gedrucktes EJikt des Herrn 'Unglück' an die Diener seines Hofes in Hungersdorf und Umgebung, oder die es werden wollen; die Einkleidung erinnert mich an den Druck des 'Pan Rady' von 1505 und gehört wohl weniger in diesen Zusammenhang (Allegorie von Glück und Elend). Als Nr. 5 folgt der Dedekindsche Grobianus in einer freien Bearbeitung in Reimen nach Texten des 18. u. 19. Jahrhunderts (zahlreicher sind die Ausgaben seit etwa 1740; noch heute wird es als Volksbuch gedruckt); zugrunde liegt nicht das lateinische Original, sondern die deutschen Bearbeitungen von Hellbach und Kienheckel. So ist dieses bisher völlig brachliegende Kapitel der böhmischen Literaturgeschichte, aus dem man bisher nur die ungenauen Titel kannte, mit einem Male durch den Fleiss und die Umsicht des hochverdienten Herausgebers der Forschung zugänglich gemacht, wenngleich nur das 'Fantenrecht' selbst durch seine Frische und sein frühes Erscheinen eine wesentliche Bereicherung der Literatur darstellt.

Angeschlossen sei der'Èasopis Musea Kr. C.' (böhmische Musealzeitschrift), den seit 1905 C. Zibrt als alleiniger Redakteur herausgibt. Aus dem 78. Jahrgange (Prag 1904, 488 S ) sei hervorgehoben ein Lied aus dem 15 Jahrhundert, ein Vorgänger der Schelmenzunft und des Fantenrechts, das seinerzeit J. Feifalik nach einer sehr schlechten Abschrift abgedruckt hat; von Z. Winter, dem trefflichen Erforscher und musterhaften Schilderer böhmischer Städte und Schulen des 14.—17. Jahrhunderts, eine


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